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Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli durch Einrichtung eines absoluten Halteverbots

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.05.2016, OF 23/12 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli durch Einrichtung eines absoluten Halteverbots Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des gesamten Grundstücks Kalbacher Stadtpfad 8 (Kita Krambambuli) ein absolutes Halteverbot einzurichten und dieses sowohl durch Verkehrszeichen (Zeichen 283) als auch durch Grenzmarkierung (Zeichen 299) kenntlich zu machen sowie 2. das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern.

Begründung:

Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 17.05.2016 (ST 792) mitgeteilt, dass die vom Ortsbeirat erbetene erneute Aufstellung eines Drängelgitters vor dem Eingang der Kita Krambambuli nicht möglich sei, da dies insbesondere zu einer weiteren Einengung des bereits sehr schmalen Gehwegs führen würde. Im Rahmen einer weiteren Ortsbegehung mit Vertretern der Kita Krambambuli am 19.05.2016 wurden alternative Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit diskutiert und auch die Einrichtung eines absoluten Halteverbots in Betracht gezogen. Die Einrichtung eines solchen absoluten Halteverbotes erscheint derzeit die beste Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, da nur so gewährleistet werden kann, dass sowohl der Eingangsbereich zur Kita Krambambuli für den Verkehr einsehbar ist als auch vom Eingangsbereich der Kita Krambambuli der Verkehr überblickt werden kann. Für das Bringen und Abholen der Kinder sowie für den Anlieferungsverkehr zur Kita Krambambuli steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Parkplatz zur Verfügung; daher sind Parkmöglichkeiten im Bereich des Grundstücks Kalbacher Stadtpfad 8 nicht erforderlich. Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher in diesem Zusammenhang erneuert werden.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 11 Die antragsstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 23/12 vor Beschlussfassung dahin gehend ab, das im Tenor unter Ziffer 1. nach dem Wort "Halteverbot" die Worte "werktags von 07:30 bis 17:00 Uhr" eingefügt werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 158 2016 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 23/12 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen. 3. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 23/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 23/12 Ziffer 1. wurde zurückgezogen.