Ausbesserung von schadhaften Stellen des Pflasters in der Verkehrsberuhigten Zone der Straße Alt-Erlenbach zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
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Bisheriger Verlauf
16.01.2015
03.02.2015
Antrag Ortsbeirat
Ausbesserung von schadhaften Stellen des Pflasters in der Verkehrsberuhigten Zone der Straße Alt-Erlenbach zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
Details im PARLIS OF_230-13_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausbesserung von schadhaften Stellen des Pflasters in der verkehrsberuhigten Zone der Straße Alt-Erlenbach zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
Details im PARLIS OM_3837_201516.01.2015
Antrag Ortsbeirat
Ausbesserung von schadhaften Stellen des Pflasters in der Verkehrsberuhigten Zone der Straße Alt-Erlenbach zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
Details im PARLIS OF_230-13_201503.02.2015
Anregung Ortsbeirat
Ausbesserung von schadhaften Stellen des Pflasters in der verkehrsberuhigten Zone der Straße Alt-Erlenbach zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
Details im PARLIS OM_3837_2015 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.01.2015, OF 230/13
Betreff: Ausbesserung von schadhaften Stellen des Pflasters in der Verkehrsberuhigten Zone der Straße Alt-Erlenbach zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
Der Ortsbeirat möge beschließen An mehreren Stellen hat sich möglicherweise durch schweren Lastverkehr (Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge, bisweilen auch LKW) das Pflaster erheblich gehoben oder gesenkt. Diese Schäden sollen zügig beseitigt werden. Begründung:
Die schadhaften Stellen verursachen unnötigen Lärm, bewirken stehende Wasserpfützen und bilden Hindernisse beim Gang durch die Straße. Damit diese Schäden keinen größeren Umfang zum Beispiel durch Frost annehmen, bittet der Ortsbeirat diese alsbald zu beseitigen.
Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 13 am 03.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3837 2015 Die Vorlage OF 230/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "und landwirtschaftliche Fahrzeuge" hinter das Wort "Lkws" verschoben werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme