Busparkplätze am Schaumainkai und am Sachsenhäuser Ufer ordnen
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Partei(en): SPD • GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2016, OF 232/5
Betreff: Busparkplätze am Schaumainkai und am Sachsenhäuser Ufer ordnen
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf, die Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern am Radweg auf dem Sachsenhäuser Hochufer zu mindern und folgende Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs im Bereich der Straßen Schaumainkai und Sachsenhäuser Ufer in Sachsenhausen zu treffen. 1. Der Parkstreifen für Reisebusse an der nördlichen Seite dieser beiden Straßen wird aufgehoben und auf die andere Straßenseite verlegt und zwar vom Ostende der Dreikönigskirche bis zur Einmündung der Färbergasse und von der Einmündung der Schifferstraße bis zum Westende der Metzlervilla. 2. Als Ersatz für die dadurch wegfallenden Pkw-Parkplätze werden Schrägparkplätze zwischen dem Museum für Angewandte Kunst und der Schweizer Straße eingerichtet. Falls diese als Ersatz nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob Schrägparkplätze im Bereich der Dreikönigsstraße 47 bis 49 und gegenüber der Oppenheimer Straße 5 eingerichtet werden können. Begründung:
Auf der nördlichen Seite der Straße Schaumainkai und Sachsenhäuser Ufer verläuft ein Fahrradweg. Zwischen diesem und der Fahrbahn befindet sich derzeit der Parkstreifen für Reise - und Touristenbusse, die an dieser Stelle wegen des Eisernen Stegs zahlreich halten. Radfahrer können die Fussgänger auf dem Radweg und auch entgegenkommende Radfahrer aufgrund der abgestellten Busse und der Biegung der Straße erst sehr spät wahrnehmen. Dies stellt für die Radfahrer und für die aussteigenden Busreisenden eine nicht unerhebliche Gefährdung dar. Durch die Verlegung des Busparkstreifens auf die andere Straßenseite kann dieser Gefährdungssituation abgeholfen werden. Für die wegfallenden PKW-Parkplätze auf der Südseite dieser beiden Straßen ist entsprechender Ersatz nötig, zum Beispiel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachsenhäuser Krankenhauses in der Schifferstraße.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 232/5 wurde zurückgezogen.