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Parkverbot Hofhausstraße, Seckback

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.01.2014, OF 233/11 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckback Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, beginnend von der Einbiegung Wilhelmshöher Straße bis zur Abzweigung Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen.

Begründung:

Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und behindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass durch die zu schmalen Bürgersteige gerade für Kinderwagen-Nutzung und für behindertengerechte Nutzung des Bürgersteiges gefährliche Verkehrssituationen entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, so dass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, die Hofhausstraße überquert werden müsste. Die Parksituation wird vor allen Dingen auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, so dass selbst für normale Fußgänger kaum Platz zum Nutzen des Bürgersteiges bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung ebenfalls anzuraten. Schon jetzt liegen jedoch zahlreiche Beschwerden der Anwohner und Nutzer vor.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2880 2014 Die Vorlage OF 233/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 SPD und 4 CDU gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 SPD und 1 CDU