Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
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Bisheriger Verlauf
07.01.2013
22.01.2013
Antrag Ortsbeirat
Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
Details im PARLIS OF_234-4_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
Details im PARLIS OM_1867_201307.01.2013
Antrag Ortsbeirat
Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
Details im PARLIS OF_234-4_201322.01.2013
Anregung Ortsbeirat
Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
Details im PARLIS OM_1867_2013 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2013, OF 234/4
Betreff: Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 209 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) besser zu platzieren, so dass es gut und frühzeitig sichtbar ist, an der Einmündung der Straße Im Prüfling (unterer Teil) in die Neebstraße eine kleine Verkehrsinsel oder zumindest eine Sperrfläche vorzusehen, die deutlich macht, dass die Fahrbahn für PKW nach rechts verläuft, und auf der linken Straßenseite der Einmündung den Radweg zu markieren. Begründung:
Vielen Autofahrerinnen und Autofahrer scheint es nicht bewusst, dass Linksabbiegen an der genannten Einmündung verboten ist. Zugleich wird die Straße Im Prüfling oft von PKW als Schleichweg benutzt, um die Ampelanlage auf der Saalburgstraße an der Kreuzung zur Neebstraße, an der häufiger ein Rückstau entsteht, zu umgehen. Das Verkehrszeichen an der Einmündung ist nicht gut sichtbar, es wird auch leicht durch die Schirme im Außenbereich des dortigen Lokals verdeckt. Da die Straße Im Prüfling für Radfahrer, die aus Richtung Seckbach in die Innenstadt fahren, eine wichtige Verbindung darstellt, wurde die Bordsteinkante entsprechend gerundet. Leider wird diese Rundung von Autofahrern wohl als Einladung zum Linksabbiegen missverstanden. Durch klare Markierung der Einmündung des Fahrradweges und eine Verkehrsinsel oder eine Aufpflasterung würde das ordnungswidrige Verhalten der Verkehrsteilnehmer wohl zumindest eingedämmt.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1867 2013 Die Vorlage OF 234/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE