Keine Gebühren für nicht erbrachte Leistungen! Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.02.2022, OF 235/11 Betreff: Keine Gebühren für nicht erbrachte Leistungen! Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße - aufgrund nicht stattfindender Straßenreinigung - auszusetzen. Bereits bezahlte Straßenreinigungsgebühren sind rückzuerstatten.

Begründung:

Am 15. März 2021 begannen die Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße. Derzeit befinden sich die Bauarbeiten, des ersten Bauabschnitts, in der zweiten Bauphase und betreffen für ca. 17 Monate eine Straßenabschnittslänge von 200m. Von den Bauphasen 1 bis 4 sind insgesamt 530m betroffen (Atzelbergstraße bis Haus 20a). Die Dauer der Bauarbeiten für den gesamten ersten Bauabschnitt ist für mindestens 36 Monate geplant. Danach soll der zweite Bauabschnitt (Atzelbergstraße bis Seckbacher Bitzweg) der Wilhelmshöher Straße grundhaft saniert werden. Da die Straße aufgrund der Bauarbeiten - in den betroffenen Abschnitten - nicht mehr gereinigt werden kann, haben etliche Anwohner/innen des zurzeit betroffenen Straßenabschnitts eine Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren beantragt. Diese Anträge wurden allerdings durch das Umweltamt (79.5 Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) abgelehnt. Der daraufhin erfolgte Widerspruch wurde vom Rechtsamt zurückgewiesen. Selbst wenn die Ablehnung der Anträge rechtens sein sollte, so widerspricht es doch dem gesunden Menschenverstand, für eine nicht erbrachte Dienstleistung zahlen zu müssen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1775 2022 Die Vorlage OF 235/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme