Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
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Bisheriger Verlauf
07.01.2018
25.01.2018
25.01.2018
Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2018, OF 237/8
Betreff: Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, die Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße - wie von der evangelischen St. Thomas Kirchengemeinde gewünscht (siehe Schreiben vom 30.12.2016) - im Zusammenhang mit dem behindertengerechte Umbau vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2 (vor die Thomas-Wohnanlage) zu verlegen. Der Ortsbeirat 8 sieht die beim Ortstermin am 02.06.2016 von Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und der VGF von der evangelischen St. Thomasgemeinde für die Verlegung geforderten Unterlagen als vollständig vorhanden an und somit sind die Bedingungen erfüllt. Der spätere behindertengerechte Ausbau, wie in ST 2260 vom 20.11.2017 dargestellt, wird hingenommen. Der Ortsbeirat 8 unterstützt ausdrücklich den Wunsch der evangelischen St. Thomasgemeinde auf Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2. Begründung:
Folgende Punkte, die zum Teil beim Ortstermin am 02.06.2016 von den Vertreterinnen und Vertretern der St. Thomas Kirchengemeinde vorgetragen wurde und in den Schreiben vom 21.03.2016 und 30.12.2016 dargelegt sind, sprechen für die Verlegung: 1. Das Portal und der Vorplatz einer Kirche ist ein öffentlicher Raum mit repräsentativer Funktion. Die Kirche steht außerdem unter Denkmalschutz. Es ist dem Charakter des Ortes nicht angemessen, direkt davor eine Bushaltestelle durch dauerhafte bauliche Veränderungen anzulegen. 2. Die Bushaltestelle direkt vor dem Eingangsbereich des Kirchengebäudes würde zu einer Erhöhung der Bordsteinkante von derzeit 10 auf 22 cm führen (deutlich mehr als die Höhe einer normalen Treppenstufe). Damit entsteht eine Stolpergefahr beim Zugang zur Kirche bzw. beim Weggang. Für die Kirchenbesucher (z.B. auch Konzertbesucher) mit Rollatoren, Kinderwagen wird der Zugang erschwert. Einzelne Veranstaltungen beginnen oder enden bei Dunkelheit. Vor dem Eingangsbereich halten sich bei Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Konfirmationen, Trauerfeiern, Konzerten) die Kirchenbesucher auf. Dieser Bereich würde durch die Bushaltestelle (z.B. Sitzbank, ein- und aussteigende Fahrgäste) möglicherweise eingeschränkt. 3. Über die stark erhöhte Bordsteinkante wird die Zufahrt für Fahrzeuge auf den Platz vor dem Kircheneingang erschwert oder gar verhindert. Die Zufahrt ist unter anderem für die Leichenwagen bei Trauerfeiern nötig. Ferner werden mit Fahrzeuge zum Teil kostbare und sperrige Musikinstrumente für Konzerte, die im Kirchengebäude stattfinden, angeliefert und abgeholt. 4. Die mit einer Bushaltestelle verbundenen Einrichtungen (Sitzbank, Mast mit Bushaltestellenschild und Fahrplänen, Papierkorb) müssten so aufgestellt werden, dass diese den Eingangsbereich zum Kirchengebäude nicht beeinträchtigen. Ansonsten wären Bildaufnahmen bei kirchlichen Feiern (z.B. Hochzeiten, Konfirmationen) entsprechend beeinträchtigt. 5. Die Bushaltestelle müsste dauerhaft ohne Überdachung auskommen, weil eine Überdachung direkt vor dem Kirchenportal eine unangemessene Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Kirche ist und der Platz für eine Überdachung an der augenblicklichen Aufstellfläche der Bank aufgrund des schmalen Fußweges nicht möglich ist. 6. Bei der Erhöhung der Bordsteinkante besteht die Gefahr, dass das Regenwasser nicht mehr Richtung Straße abläuft. Bei Erhöhung der gesamten Fläche vor dem Eingang entsteht eine Stolpergefahr wegen Verringerung der Höhe der untersten Stufe der Treppe zum Kircheneingang. 7. Als Alternative hat die Gemeinde eine Verlegung der Haltestelle einige Meter weiter vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2, St.Thomas-Wohnanlage, vorgeschlagen. Ein Einverständnis der Gebäude-Eigentümer, Gemeinde und Evangelischer Regionalverband, liegt vor. Ebenso ist die Bereitschaft gegeben, auf einem Streifen des privaten Grundstücks vor dem Kellerabgang Platz für Haltestellenschild und Wartebank zu schaffen, so dass diese nicht mehr wie bisher den schmalen Fußweg weiter einschränken.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2685 2018 Die Vorlage OF 237/8 wird in der vorgelegten Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme