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Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.01.2022, OF 238/10 Betreff: Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken.

Begründung:

Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Ortsbezirk 10 ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens wird immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion ist die Installation inklusiver Spielgeräte auf unseren Spielplätzen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich verstärkt umzusetzen. Die bisherige schleppende Umsetzung ist Menschen mit Behinderung nicht würdig.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 238/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 137 2022 Die Vorlage OF 238/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und fraktionslos gegen SPD, FDP und AfD (= Ablehnung)