Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Erste
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.04.2019, OF 239/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Erste Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" vom Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße umgewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten den lediglich durch eine gegenläufige Pflasterung kaum wahrnehmbar markierten Bürgersteig ab der alten Stadtmauer mit rotem Verbundpflaster erhöht aufzupflastern und mit abgerundeten Bordsteinen (wie bei Einfahrten) deutlich erkennbar gegen den Straßenraum abzugrenzen (Weitere Poller zur Sicherung von Fußgängern, Rollstuhl- und Rollatorfahrer sowie Müttern und Vätern mit Kinderwagen können aufgrund der Erfordernis der Durchfahrt für Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr an dieser Stelle nicht gesetzt werden. Die abgerundeten Bordsteine können im Notfall von diesen überfahren werden.) auf der östlichen Seite der Gasse "Am Königshof" ein absolutes Halteverbot einzurichten, dessen Einhaltung regelmäßig zu überwachen und hartnäckige "Bürgersteigparker" am Pfarrhaus entsprechend zu sanktionieren den Fußweg an der Nikolauskapelle östlich zur Marktstraße vorbeizuführen und entsprechend mittels abgesetzter Pflasterung oder ebenerdiger Markierung zu kennzeichnen und ggf. auszuschildern
Begründung:
Der Bürgersteig der schmalen Altstadtgasse "Am Königshof", die zur Evangelischen Kirche mit ihren entsprechenden sozialen Einrichtungen, dem Hotel-Restaurant "Zur Schönen Aussicht", der Grundschule am Hang mit Hort und auch zum Riedbad führt, muss nach der Umwidmung zur Durchgangsstraße zum Schutz der Fußgänger besser kenntlich gemacht und das Parken auf selbigem mittels der Einrichtung einer absoluten Halteverbotszone unterbunden werden.Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 239/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme) bei einer Enthaltung WBE