Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern
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Partei(en):LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.09.2022, OF 239/4 Betreff: Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge sich geschlossen und öffentlich gegen den Bau des Riederwaldtunnels aussprechen. Von der Bundesregierung soll ein Bau- und Rodungsmoratorium eingefordert werden, um die ab November drohende Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds sowie der Kastanienallee (Am Erlenbruch) im Stadtteil Riederwald zu verhindern. 2. Der Magistrat erstellt bzw. beauftragt eine Bilanz über die klimatischen und ökologischen Auswirkungen sowie die Rechtssicherheit des geplanten Ausbaus der Autobahn A 66 Tunnel für den Ortsbezirk Ostend/Bornheim und stellt diese anschließend im Ortsbeirat 4 vor.
Begründung:
Ab dem 1. November 2022 droht die Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds, um den Ausbau der A 66 (Tunnel Riederwald) vorzubereiten. Der Ausbau der Infrastruktur für den motorisierten Verkehr ist in Zeiten des Klimawandels jedoch nicht weiter hinnehmbar. Wir müssen der drohenden Vernichtung unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel entgegenwirken und uns mit allen Kräften dafür einsetzen, bestehende Bäume und Wälder zu erhalten und unseren CO2-Ausstoß zu minimieren. Auch aus städtebaulicher Sicht müssen wir uns von der autogerechten Stadtentwicklung verabschieden und stattdessen in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investieren. Der Ausbau der A66 wird zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Ortsbezirk, speziell in Bornheim, führen und die Lebensqualität der Anwohner*innen durch Feinstaub und Lärm vermindern. Dem gilt es konsequent entgegenzuwirken. Insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz spielen die Bäume des Riederwalds und der Kastanienallee (Am Erlenbruch) eine entscheidende Rolle. Wie im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 festgehalten, kann die A66 erst dann endgültig in Betrieb genommen werden, "wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661" (Planfeststellungsbeschluss 18.12.2019, S. 105) umgesetzt wurden. Diese rechtliche Grundlage besteht allerdings noch nicht. Zum einen sind gegen die geplanten Lärmschutzwände (A 661) aufgrund ökologischer und klimatischer Bedenken mit Klagen zu erwarten. Zum anderen fordert der Bund eine vollständige Einhausung dies betreffenden Abschnitts der A 661. Zudem ist der Ausgang des aktuellen Planänderungsverfahrens noch nicht abzusehen.[1] Folglich ist von einer Rodung des Teilabschnitts des Riederwalds und das Fällen der Kastanien (Am Erlenbruch) allein als lärmschutztechnischen Gründen abzusehen, solange bezüglich des Lärmschutzes keine Rechtssicherheit besteht.Nebenvorlage: Antrag vom 29.10.2022, OF 246/4 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 239/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 246/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)