Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.05.2021, OF 24/2 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher, baldmöglichst das Gespräch mit der Rebstock Projektgesellschaft mbH und den beteiligten Projektentwicklern ABG und LBBW (zusammen mit der Verwaltung) zu suchen und eine Einladung in den Ortsbeirat auszusprechen. 4. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Rebstockwald: Auf eine Rodung und Bebauung der östlichen Flächen des Rebstockwaldes (3.700 qm) soll verzichtet werden. Der gegebenenfalls später auftretende Flächenbedarf für eine Grundschule soll anderweitig im Rebstock -oder Römerhof-Quartier befriedigt werden. b) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/ BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. c) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tieferwurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherr und Anrainer des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des Gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden.
Begründung:
Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo da Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete, sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten, zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben bis achtgeschossigen Wohn-Riegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohn-Riegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z.B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs, sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung im gesamten Rebstock-Quartier, hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem gegebenenfalls später anfallenden Flächenbedarf für eine Grundschule, der dann einen Eingriff in den sog. Rebstockwald notwendig macht, wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundschule möglichst in Holzbauweise dergestalt vorzusehen, die Grundschule als integralen Teil des ja dann weiterhin unmittelbar angrenzenden Rebstockwäldchens zu entwickeln bzw. die spätere Gestaltung des Rebstockwäldchens in die bauliche Entwicklung der Grundschule miteinzubeziehen." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 getrennt abgestimmt. Auf Wunsch der BFF wird über die Ziffern 3. e) und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 26/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 1 2021 Anregung an den Magistrat OM 214 2021 Anregung an den Magistrat OM 215 2021 Anregung an den Magistrat OM 216 2021 Anregung an den Magistrat OM 217 2021 1. Die Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OI 1 sowie OM 214 bis OM 217 abgelehnt. 2. a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. c) Die Ziffern 1. bis 3., 4. b) und 4. c) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 27/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt Niederfluranlagen Unterfluranlagen berücksichtigt werden sollen. 6. Die Vorlage OF 28/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Platz nach Sally Ride zu benennen ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. a) GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) c) GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. Ziffern 1. bis 3. d), 3. f) bis 3. j) und 3. l): Einstimmige Annahme Ziffer 3. e): GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD