Antrag vom 07.10.2019, OF 241/13 Betreff: Einbahnstraßenregelung Bornweg/Alte Fahrt Der Magistrat wird aufgefordert vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Einbahnstraßenregelung in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt einzurichten. Die Fahrtrichtung vom Bornweg sollte von der Einmündung Neue Fahrt Richtung Hohebrück und in der Alten Fahrt vom Bornweg Richtung Alt Erlenbach festgelegt werden.
Begründung:
Durch die Erneuerung der Alten Fahrt hat sich die Situation in der Straße für Begegnungsverkehr verschlechtert. Selbst normale PKW passen aufgrund der leicht verbreiterten Bordsteine kaum noch aneinander vorbei. Bei einer Befragung der Anwohner vor einigen Jahren sprach sich eine Mehrheit der Beteiligten für eine Einbahnstraßenregelung aus, da die Enge der Straßen den Begegnungsverkehr erschwert und die temporäre Einbahnstraßenregelung in Rahmen von Bauarbeiten damals positiv bewertet wurden. Durch die Verschärfung der Situation in der Alten Fahrt ist es angezeigt, diese Einbahnstraßenregelung jetzt umzusetzen, damit die Schwierigkeiten beim Begegnungsverkehr in beiden Straßen vermieden wird. Durch die vorgeschlagene Fahrtrichtung wird zudem die sehr enge Einmündung des Bornwegs in die Neue Fahrt deutlich entschärft, da dadurch keine Fahrzeuge mehr aus dem Bornweg auf die Neue Fahrt einbiegen dürfen, was angesichts der Parksituation an dieser Stelle sowieso kaum möglich ist.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 13 am 22.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 241/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)