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Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.11.2021, OF 242/1 Betreff: Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Internetauftritt der Stadt um Angaben zu Bolzplätzen zu erweitern. Es soll eine Liste aller Bolzplätze nach Stadtteil veröffentlicht werden und jeder Bolzplatz mittels Link eine eigene Unterseite erhalten. Je Bolzplatz sind die folgende Mindestangaben auf der Seite zu integrieren. - Name des Bolzplatzes - Adresse - Anfahrtsbeschreibung mit ÖPNV - Öffnungszeiten - Angaben zu Altersbeschränkungen - Angaben zum Bodenbelag - Foto Für den Ortsbezirk 1 sollen für den Stadtteil Gallus die Bolzplätze - Europagarten - Frankenallee - Gleisfeldpark - Lotte-Specht-Part - Julius-Munk-Anlage aufgenommen werden. Für das Gutleut soll der Bolzplatz "Unter der Friedensbrücke" aufgenommen werden. Für die Innenstadt sollen die Bolzplätze - Friedberger Anlage Zeil - Friedberger Anlage Großer Bolzplatz - Obermainanlage - aufgenommen werden.

Begründung:

Der Internetauftritt der Stadt Frankfurt unter Frankfurt.de weist in Bezug auf Bolzplätze viele Lücken auf. Die Verlinkung unter dem Punkt Outdoor-Sport (https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/bolzplaetze) verweist auf Spielplätze. Hier finden sich keinerlei Angaben zu Bolzplätzen (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/spielen). Bolzplätze gehören zu den wenigen öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportflächen der Stadt. Sie werden von der Stadt nicht beworben und sind vor allem für neu zugezogene Frankfurter*innen nicht gut auffindbar. Auch die Nutzungszeiten und Alterseinschränkungen variieren und sollten schon bei der Recherche klar erkennbar sein.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1135 2021 Die Vorlage OF 242/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme