Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.10.2021, OF 242/6 Betreff: Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern Vorgang: OM 360/21 OBR 6; ST 1970/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Konrad-Glatt-Straße auf beiden Straßenseiten nicht nur die in der Stellungnahme ST 1970/2021 angekündigten Parkwinkel, sondern zusätzlich bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen.
Begründung:
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1970/2021 zur OM 360/2021 folgendes mitgeteilt: "Die Konrad-Glatt-Straße ist eine Einbahnstraße. Die Ausfahrt auf die Zuckschwerdtstraße ist sehr breit, da es sich hier früher um eine Straße mit Zweirichtungsverkehr handelte. Dadurch ist die Sicht auch bei einer engeren Beparkung recht gut. Das Hineintasten in die Vorfahrtsstraße ist daher gut möglich. Um die Parkregelung in der Zuckschwerdtstraße noch zusätzlich hervorzuheben, werden beidseitig der Einmündung Parkwinkel angeordnet". Zu Kontrollen heißt es zudem, "dass die Örtlichkeit nicht im Fokus der Kontrollen liegt. Aufgrund der geringen Verwarnungsgeldhöhe für Verstöße im Einmündungsbereich (ab 10 €) werden Verwarnungen billigend in Kauf genommen, demnach ist allein mit repressiven Mitteln keine strukturelle Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund dieser geringen Verwarnungsgeldhöhe führt auch eine höhere Überwachungsdichte nicht nachhaltig zum Erfolg." Die Einschätzung der "recht guten Sicht" wird von den im Umfeld wohnenden Bürger/innen nicht geteilt. Da Parkwinkel das Parken erfahrungsgemäß nicht verhindern und mit Kontrollen nicht nur nicht gerechnet werden kann, sondern diese angeblich sowieso erfolglos sind (siehe Stellungnahme), müssen eben bauliche Maßnahmen herangezogen werden. Foto II.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1095 2021 Die Vorlage OF 242/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme