Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.03.2022, OF 243/3 Betreff: Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 mit geeigneten Mitteln durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird augefordert, das Parkverbot vor dem Haus Bornheimer Landstraße 1 besser durchzusetzen. Als geeignete Mittel bieten sich an, das Parkverbot zunächst deutlicher zu kennzeichnen sowie baulichen Mittel wie Poller oder ähnliches, welche durch Rettungsdienste entfernt werden können.

Begründung:

Vor dem Haus besteht bereits ein Parkverbot. Dies ist jedoch durch eine verwirrende Beschilderung im Zusammenhang mit schlecht sichtbaren Linien schlecht zu erkennen. Um diesen Missstand zu beseitigen sollte das Parkverbot durch eindeutige Beschilderung gekennzeichnet werden. Sollte dies keine Früchte tragen, sollten weitere Maßnahmen wie Poller in Erwägung gezogen werden.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 243/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme