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Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): WBE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.04.2019, OF 245/16 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Hch. Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang herstellen zu lassen.

Begründung:

Bisher ist der Schulweg, für Schüler*innen welche südlich des Heinrich-Bingemer Weg wohnhaft sind ohne sicheren Überweg zur Schule gegeben. Vorsorglich fügen wir hinzu, wir wissen, FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden."Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4668 2019 Die Vorlage OF 245/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Absatz angefügt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme