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Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.04.2017, OF 245/9 Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohn- bzw. Villen-Gebiet einen solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Genehmigungs-Marke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige Nutzung öffentlichen Raums zu beenden.

Begründung:

Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz anderen Bereichen unserer Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße noch bei der Keßlerstraße oder der Haebelinstraße um Gewerbegebiete.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 439 2017 Die Vorlage OF 245/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "bzw. Villen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)