Wohnen auf dem Campus Bockenheim?

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Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.01.2022, OF 247/2 Betreff: Wohnen auf dem Campus Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: A. Der Magistrat wird beauftragt folgende Sachverhalte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn der Entwicklung des Campus Bockenheim zum "Kulturcampus" auf dem entsprechenden Areal gebaut? Wie viele davon sind geförderte Wohnungen aufgeschlüsselt nach erstem und zweitem Förderweg? 2. Warum wurde in diesem Zusammenhang ggf. das Ziel von 30 % gefördertem Wohnraum bei Neubau auch durch die ABG Frankfurt Holding nicht umgesetzt? 3. Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass dieses bisherige Versäumnis der Erstellung von ausreichend sozialem Wohnraum insbesondere im Förderweg 1 auf dem Areal des Campus sich in Zukunft nicht fortsetzt und sowohl die ABG Frankfurt Holding als auch private Investoren das Ziel von 30 % geförderten Wohnungen (15% im ersten und 15% im zweiten Förderweg) umsetzen? 4. (Wann) ist damit zu rechnen, dass die Wohngruppen, die bereits seit 2014 eine Zusage für die Errichtung gemeinschaftlicher Wohnprojekte auf dem Campus haben, auch entsprechende Grundstücke bekommen? Und um welche Grundstücke handelt es sich? 5. Hält die Stadtregierung daran fest, an der Senckenberganlage keine Wohnbebauung zuzulassen? Wie wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund einer geplanten Verkehrswende und dem Ziel der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gerechtfertigt?

Begründung:

Die bereits unter der vorigen Stadtregierung als Ziel gesetzten 30 % geförderten Mietwohnungsbaus bei Neubauten erscheinen als absolutes Minimum angesichts auch in Bockenheim allgemein steigender Mieten sowie aus der Bindung fallender Sozialwohnungen und der damit verbundenen Verdrängung unterer Einkommensschichten. B. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, interessierten Bürger:innen den aktuellen Stand der Planungen zur weiteren Entwicklung des Campusareals sowie den aktuellen B-Plan vorzustellen und Fragen zu beantworten. Dies kann entweder im Rahmen einer Sondersitzung des OBR 2 oder im Rahmen einer Stadtteilversammlung geschehen. Begründung: Die Informationslage hinsichtlich der Planungen erscheint unübersichtlich. Die Aufzeichnungen auf den offiziellen Seiten der Stadt Frankfurt am Main und des Stadtplanungsamtes enden im Jahr 2016. Da nun im Koalitionsvertrag der neuen Stadtregierung unter anderem eine erneute Bürgerbeteiligung angekündigt wird, erscheint es notwendig, zunächst alle Interessierten umfassend zu informieren.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1406 2022 Die Vorlage OF 247/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirates 2 geschehen." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 1 FDP