Unterstützung für die Pflege, den Schutz, und die Erhaltung der Grünflächen und der Landschaftsschutzzonen
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Bisheriger Verlauf
07.06.2020
17.08.2020
Antrag Ortsbeirat
Unterstützung für die Pflege, den Schutz, und die Erhaltung der Grünflächen und der Landschaftsschutzzonen
Details im PARLIS OF_249-14_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterstützung für die Pflege, den Schutz und die Erhaltung der Grünflächen und der Landschaftsschutzzonen
Details im PARLIS OM_6287_202007.06.2020
Antrag Ortsbeirat
Unterstützung für die Pflege, den Schutz, und die Erhaltung der Grünflächen und der Landschaftsschutzzonen
Details im PARLIS OF_249-14_202017.08.2020
Anregung Ortsbeirat
Unterstützung für die Pflege, den Schutz und die Erhaltung der Grünflächen und der Landschaftsschutzzonen
Details im PARLIS OM_6287_2020 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.06.2020, OF 249/14
Betreff: Unterstützung für die Pflege, den Schutz, und die Erhaltung der Grünflächen und der Landschaftsschutzzonen
Der Magistrat wird gebeten zum Schutz der Landschaftsschutzzonen und Grünflächen eine regelmäßige Präsenzüberwachung dieser Flächen einzurichten, um illegale Eingriffe in die Natur aber auch regelwidriges Verhalten z.b. Verkotung der Felder und deren Ertrag durch Hunde, illegale Entsorgung von Müll sowie Diebstahl von Früchten rechtzeitig zu erkennen und möglicherweise zu unterbinden. Dieser Schutz soll auch dazu dienen, Landwirte und andere Bürger, die teilweise ehrenamtlich Natur und Landschaft pflegen, vor Beschädigung und Zerstörung der Natur und vor Diebstahl der Früchte zu schützen. Begründung:
In den Sommermonaten sind die Grünflächen um Harheim beliebte Ziele, um den Hunden freien Auslauf zu gewähren. Dabei ist jedoch das Bewusstsein der Hundehalter*innen, dass ihre Hunde andere Tiere bedrohen und auf wachsendes Futter oder Nahrungsmittel kacken, ist nicht ausgeprägt. Ebenso wird in vielen Fällen das Obst an Bäumen statt vom Eigentümer von fremden Menschen abgeerntet, die widerrechtlich die Felder in dem irrigen Bewusstsein betreten, dass Obst der Allgemeinheit gehören würde. Plausibel wird diese Meinung dadurch, dass in den Landschaftsschutzzonen das Einzäunen der Felder nicht zulässig (und nicht gewünscht) ist.
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 249/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6287 2020 Die Vorlage OF 249/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme