Einspruch gegen Planänderungsverfahren III-2016-10 zum Bebauungsplan Nr. 872 - „Lyoner Straße“ - Keine Gemeinbedarfsnutzung für TSG Gelände
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.05.2016, OF 25/5 Betreff: Einspruch gegen Planänderungsverfahren III-2016-10 zum Bebauungsplan Nr. 872 - "Lyoner Straße" - Keine Gemeinbedarfsnutzung für TSG Gelände Der Ortsbeirat bittet den neu gewählten Magistrat, beim Regionalverband gegen den Teil des Planänderungsverfahrens Einspruch zu erheben, der aufgrund des Bebauungsplans B872 "Lyoner Straße" eine Änderung der Flächennutzung des von der TSG Niederrad genutzten Teil-Geländes von einer Fläche für Erholung, Sport und Freizeit in eine Gemeinbedarfsfläche notwendig macht, weil diese Fläche laut Begründung des oben genannten Baufstellungsbeschlusses künftig für eine Grund- oder weiterführende Schule vorgesehen sein soll. Die ursprüngliche Flächennutzung Erholung, Sport und Freizeit soll für diesen Teil-Bereich erhalten bleiben.
Begründung:
In der Begründung zum Bebauungsplan 872 "Lyoner Straße" ist eine Grund- oder weiterführende Schule auf einem Teil des von der TSG Niederrad genutzten Geländes vorgesehen. Dieses Gelände liegt inmitten der Nachtschutzzone des Frankfurter Flughafens und grenzt unmittelbar an die Tagschutzzone 2 an. Das heißt, es handelt sich hierbei um Siedlungsbeschränkungsgebiet. Der Gesetzgeber untersagt es, in diesem Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser zu bauen. Dieser Schutz dient der Gesundheit. Aus diesem Grund erscheint es fragwürdig, dass nun über ein Planänderungsverfahren von einer Fläche für Erholung, Sport und Freizeit in eine Gemeinbedarfsfläche eine Ausnahmeregelung für dieses Gelände vorbereitet werden soll. Darüber hinaus würde mit der Planänderung den Bürgern der Stadt Frankfurt eine wertvolle Sportfläche verloren gehen. Gerade mit Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in der Bürostadt, die mittelfristig 10.000 neue Bewohner des Stadtteils mit sich bringen werden, besteht eine große Notwendigkeit, diese Fläche weiterhin für Sport vorzusehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das derzeit auf 23.000 Bewohner ausgelegte Sportangebot der Niederräder Vereine bei dem geplanten Wachstum noch ausreichend sein wird.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)