Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
18.09.2020
12.02.2021
26.05.2021
Auskunftsersuchen
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
Details im PARLIS V_1762_2020Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
Details im PARLIS ST_361_2021Antrag Ortsbeirat
Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
Details im PARLIS OF_25-5_202118.09.2020
Auskunftsersuchen
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
Details im PARLIS V_1762_202012.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
Details im PARLIS ST_361_202126.05.2021
Antrag Ortsbeirat
Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
Details im PARLIS OF_25-5_2021 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5
Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung:
Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)