Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Betreff: E-Roller im Ortsbezirk 9 Vorgang: NR 1337/20; OM 6713/20 OBR 1; V 1901/21 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei.
Begründung:
Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. Das willkürliche Abstellen der E-Roller auf Gehwegen, Plätzen und Straßen beeinträchtigt andere Verkehrsteilnehmer. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden.Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6713 Antrag vom 26.11.2020, NR 1337 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1901 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme