Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V)
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Bisheriger Verlauf
22.03.2019
01.07.2019
19.06.2020
12.10.2020
30.10.2021
26.11.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)
Details im PARLIS OM_4434_2019Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)
Details im PARLIS ST_1238_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
Details im PARLIS OM_6186_2020Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
Details im PARLIS ST_1867_2020Antrag Ortsbeirat
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V)
Details im PARLIS OF_250-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
Details im PARLIS OM_1190_202122.03.2019
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)
Details im PARLIS OM_4434_201901.07.2019
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)
Details im PARLIS ST_1238_201919.06.2020
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
Details im PARLIS OM_6186_202012.10.2020
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
Details im PARLIS ST_1867_202030.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V)
Details im PARLIS OF_250-5_202126.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
Details im PARLIS OM_1190_2021 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5
Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V)
Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung:
Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von LKWs, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch LKWs an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner ST 1238 vom 01.07.2019 angeführt, dass durch das Abstellten von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von LKW ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat 5 bitte daher eindringlich den Magistrat darum sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner ST 1867 vom 12.10.2020) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Foto: Privat (07.11.2021)
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1190 2021 Die Vorlage OF 250/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)