Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage
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Bisheriger Verlauf
17.01.2017
22.09.2017
02.11.2017
28.11.2017
08.06.2018
24.07.2018
07.08.2018
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
Details im PARLIS OM_1130_2017Stellungnahme des Magistrats
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
Details im PARLIS ST_1954_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten
Details im PARLIS OM_2311_2017Antrag Ortsbeirat
Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage
Details im PARLIS OF_251-4_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage
Details im PARLIS OM_3423_201817.01.2017
22.09.2017
Stellungnahme des Magistrats
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
Details im PARLIS ST_1954_201702.11.2017
Anregung Ortsbeirat
Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten
Details im PARLIS OM_2311_201724.07.2018
Antrag Ortsbeirat
Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage
Details im PARLIS OF_251-4_201807.08.2018
Anregung Ortsbeirat
Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage
Details im PARLIS OM_3423_2018 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4
Betreff: Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage
Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung:
Am 17.1. 2017 hat der Ortsbeirat 1 in der OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.4. 2017 erklärt der Magistrat in der ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender 'Ämterabstimmung' keine Stellung abgeben könne. Am 22.8. 2017 fordert der Ortsbeirat 1 in der OM den Magistrat auf, nach 7 Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.9.2017 hat der Magistrat in der ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine 'Verkehrsuntersuchung' erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 bittet der Ortsbeirat 4 den Magistrat in der OM 2466, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 8.6. 2018 ist in der ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, statt dessen wird lapidar auf 'unterschiedliche Straßenquerschnitte' verwiesen, die eine Realisierung 'nicht ohne weiteres' möglich machen. Der Magistrat verweist so nach bald 8 Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3423 2018 Die Vorlage OF 251/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme