Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu
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Bisheriger Verlauf
04.02.2013
02.12.2013
06.04.2017
24.04.2017
Anregung Ortsbeirat
Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466
Details im PARLIS OA_319_2013Stellungnahme des Magistrats
Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu
Details im PARLIS ST_1615_2013Antrag Ortsbeirat
Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu
Details im PARLIS OF_252-2_201704.02.2013
Anregung Ortsbeirat
Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466
Details im PARLIS OA_319_201302.12.2013
Stellungnahme des Magistrats
Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu
Details im PARLIS ST_1615_201306.04.2017
Antrag Ortsbeirat
Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu
Details im PARLIS OF_252-2_201724.04.2017
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.04.2017, OF 252/2
2. Falls 1.) "Ja": Bestehen Möglichkeiten dieses Wohnheim zu erweitern/vergrößern? 3. Falls 1.) "Nein": a) Warum nicht? b) Wird an gleicher Stelle wie bisher ein Studierendenwohnheim mit bezahlbarem Wohnraum in der Bockenheimer Landstraße 135 errichtet werden? c) Oder hält der Magistrat etwa das sogenannte Studierendenwohnheim ("Smart Apartment" 26-33m2, ab € 590 pro Monat*) in der Gräfstraße (Philosophicum) für den von ihm erwähnten Ersatz?
Betreff: Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu
Vorgang: OA 319/13 OBR 2; ST 1615/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In seiner oben angeführten Stellungnahme teilt der Magistrat mit: "Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt um das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte ein Baufeld fest, so dass von einem Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes ausgegangen werden kann. Sollte es dennoch zu einem Abriss kommen, wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die wegfallenden Studierendenwohnungen zeitnah und in gleicher Zahl ersetzt werden." Aus dem in der ST erwähnten Bebauungsplanentwurf wurde zwischenzeitlich ein rechtsgültiger Bebauungsplan (B 569). Der Ortsbeirat bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird das denkmalgeschützte Gebäude an der Bockenheimer Warte (Bockenheimer Landstraße 135) als Studierendenwohnheim mit Mietpreisen im unteren Bereich erhalten bleiben?2. Falls 1.) "Ja": Bestehen Möglichkeiten dieses Wohnheim zu erweitern/vergrößern? 3. Falls 1.) "Nein": a) Warum nicht? b) Wird an gleicher Stelle wie bisher ein Studierendenwohnheim mit bezahlbarem Wohnraum in der Bockenheimer Landstraße 135 errichtet werden? c) Oder hält der Magistrat etwa das sogenannte Studierendenwohnheim ("Smart Apartment" 26-33m2, ab € 590 pro Monat*) in der Gräfstraße (Philosophicum) für den von ihm erwähnten Ersatz?
Begründung:
Nach über drei Jahren besteht Interesse am aktuellen Stand.
dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.02.2013, OA 319
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1615 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 418 2017 Die Vorlage OF 252/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU