Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
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Bisheriger Verlauf
18.10.2021
26.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Details im PARLIS OF_253-5_2021Auskunftsersuchen
Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Details im PARLIS V_250_202118.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Details im PARLIS OF_253-5_202126.11.2021
Auskunftsersuchen
Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Details im PARLIS V_250_2021 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2021, OF 253/5
Betreff: Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, aus welchen Gründen auf der östlichen Seite im nördlichen Teil der Beuthener Straße ab Breslauer Straße provisorisch ein absolutes Halteverbot eingerichtet wurde? Ist die dauerhafte Einrichtung eines absoluten Halteverbotes dort beabsichtigt? Begründung:
Seit Juni 2021 ist in dem obigen Bereich ein absolutes Halteverbot provisorisch eingerichtet. Hierdurch fallen für die Anwohner zahlreiche, dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner bitten um Klarstellung, was hier von Seiten der Stadt geplant ist und welchen Hintergrund die Einrichtung des absoluten Halteverbotes hat.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 250 2021 Die Vorlage OF 253/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme