Skip to main content

Voll-und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.04.2017, OF 253/9 Betreff: Voll-und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich einer breiten Öffentlichkeit mitzuteilen, zu welcher Zeit welche Abschnitte der Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und dem Platz am Weißen Stein im Zuge des Rückbaus für welchen Zeitraum ganz oder teilweise gesperrt werden, 2. welche Umleitungswege für welchen Zeitraum eingerichtet werden, 3. unverzüglich die fehlerhafte Darstellung, die Eschersheimer Landstraße werde bis Ende 2018 vollständig gesperrt, zu korrigieren, 4. unverzüglich zu erläutern, wie sich die Sperrung im BA 14 (stadteinwärts zwischen Haeberlinstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz vom 24.04 - 01.09.2017) mit der Sperrung de U-Bahn-Gleise vom 01. - 31.07.2017 und dem dadurch erforderlichen Schienenersatzverkehr mit Hilfe von Gelenkbussen vereinbaren lässt.

Begründung:

Am 24.04.2017 und damit erst 2 Wochen nach Beginn der Baumaßnahmen zum "Rückbau" der Eschersheimer Landstraße fanden die Anwohner und Gewerbetreibenden eine "Allgemeine Anwohnerinformation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße" in ihren Briefkästen vor, der eine zeitliche und graphische Übersicht über die insgesamt 15 Bauabschnitte zu entnehmen war. Abgesehen von der zeitlich suboptimalen Steuerung des Informationsflusses - die o.g. Information erfolgte erst, nachdem sich die ersten Gewerbetreibenden selbst beim Amt für Straßenbau und Erschließung nach den Konsequenzen der Maßnahmen für ihre Betriebe erkundigt hatten - ist es angesichts der überörtlichen Auswirkungen nicht ausreichend, nur die Anwohner zu informieren. Der Adressatenkreis für diese Information ist dringend und deutlich zu erweitern. Ferner ist es für die Information des erweiterten Adressatenkreises dringend die erforderlich, die Umleitungswege für die einzelnen Bauabschnitte darzulegen, damit sich sowohl die Anwohner als auch die Nutzer der betroffenen Straßen entsprechend vorbereiten können. Entgegen der Presseverlautbarungen kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Vollsperrung der EL und schon gar nicht für einen so langen Zeitraum. Vielmehr bleiben insbesondere die Gewerbebetriebe im Bereich der Baustelle zu jeder Zeit, wenngleich zeitweise unter Schwierigkeiten, erreichbar. Das muss auch für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden und bleiben, da nicht wenige der betroffenen Gewerbebetriebe ein überörtliches Einzugsgebiet haben und zu einem wesentlichen Teil von diesen Kunden abhängen. Die bisher erkennbare Umwegung des gesperrten Bereichs durch die Landgraf-Philipp-Straße ist im unteren Bereich vor der Straße Am Schwalbenschwanz für Gelenkbusse nicht passierbar.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1576 2017 Die Vorlage OF 253/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme