Antrag vom 01.08.2020, OF 254/14 Betreff: Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, - die Reinigung des Alten Kirchplatzes in Alt-Harheim durchführen zu lassen. Dies betrifft den Brunnen aus Buntsandstein mit der Apostelfigur, den Kirchengrundriss mit Sandsteinmauern und -stufen, eine Sandsteinmauer am Abgang von der Rathausseite und die gepflasterte Fläche um und zwischen Brunnen und Kirchengrundriss mit allen Elementen, - ferner die äußere Sandstein-Rundung des Segmentbrunnens abschleifen und den Brunnen von Kalkresten, sämtliche Buntsandsteinflächen mit Flechten auf dem Platz sowie die Fläche des Platzes mit Hochdruckstrahler reinigen zu lassen, - wieder niedrig wachsende Bäume an den vorgesehenen Stellen zu setzen - und an einer Stelle den von Wurzeln eines hohen Baumes gehobenen Platz eben zu gestalten.
Begründung:
Der Platz steht nicht unter Denkmalschutz. Nach 35 Jahren ist die Reinigung des Buntsandsteins von Flechten in großem Umfang auf allen Buntsandsteinflächen erforderlich. Die Apostelfigur weist auf der Oberfläche starke Algenbildung auf. Auf der äußeren Rundung des Segmentbrunnens ist die Sandstein-Oberfläche abgeplatzt. Nach fachlicher Auskunft ist dies die Folge einer Versiegelung und kann durch Abschleifen behoben werden. Eine neue Versiegelung wird nicht empfohlen. Kalkreste im Brunnen wären mit zu entfernen. Der Platz weist auch mittig große dunklere Flecken auf. Vor dem Abgang zum Kirchengrundriss bei einer Bank an einer Straßenseite haben Wurzeln eines hohen Baumes das Pflaster gehoben und zur Stolperfalle gemacht. Eine Einebnung erfordert möglicherweise das Kappen einer Nebenwurzel. Der Platz wurde zwischen 1983 und 1986 gestaltet. Harheim erhielt ihn als Geschenk zur 1200-Jahr-Feier. Die Einweihung wurde mit der Bevölkerung groß gefeiert. Die Stadt veranschlagte für die Platzgestaltung 800.000 DM. Zwei Banken spendeten je 7.000 DM für die Apostelfigur. Der Wert der Anlage ist zu erhalten, seine historische Bedeutung aufrecht zu erhalten und eine Pflege des Platzes wie die Reinigung daher unerlässlich. Das gilt erst recht, da Harheim außer einem Kapellchen und drei Kruzifixen keine Denkmäler hat. Sein Ortsmittelpunkt mit den frei zu haltenden Blickachsen auf Rathaus und passende Backstein-Häuserzeile sowie Kirchengrundriss und Brunnen ist ein einmaliges Ensemble in Frankfurt. Mit dem Kirchengrundriss, Kruzifix und Bronzeplatte im Boden erinnert es an das frühere Wahrzeichen Harheims, die St. Jakobus-Barockkirche, einem Ort religiöser Verehrung seit vermutlich um 800. Die Kirche kam 1936/37 gegen den Widerspruch des Prof. Walbe vom Denkmalamt Darmstadt zum Abriss, weil ihn die NSDAP befürwortete. Mit der Weite des Platzes dient der Platz der Bevölkerung und Vereinen bei Märkten wie dem Weihnachtsmarkt, bei der Fronleichnamsprozession oder beim Brunnenfest und anderem mehr. Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene Plan, welcher in der Anlage beigefügt ist, zeigt die Baumreihen, die den Platz eingrenzen. Das Konzept sollte nicht der Beliebigkeit anheimfallen. An den leeren Stellen, wo vormals Bäume standen, sollen wieder niedrig wachsende Bäume, gepflanzt werden. Sie dienen der Abgrenzung des Platzes zur Straße hin sowie der Abgrenzung vor der Häuserzeile aus Backstein. Die Pflanzung würde allerdings etwas aufwendiger sein als üblich, weil Kabel an der Straßenseite liegen. Es ist aber bekannt, dass in Frankfurt das Problem schon gelöst worden ist, etwa durch Ummantelung der Kabel. Anlage 1 (ca. 136 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2021, OF 286/14 Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7200 2021 1. Die Vorlage OF 254/14 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 286/14 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 286/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU und BFF; GRÜNE und SPD (= Enthaltung)