Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
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Partei(en):GRÜNE•SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.11.2022, OF 255/4 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH - ggf. gemeinsam mit ihren Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Frisör) -- die o. g. Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet.
Begründung:
Die hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding GmbH einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3206 2022 Die Vorlage OF 255/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)