Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.05.2017, OF 255/9 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. den südlich der Haeberlinstraße gelegenen Teil der Landgraf-Philipp-Straße - zumindest für die Dauer der Bauarbeiten - als Einbahnstraße (Fahrtrichtung von Haeberlinstraße Richtung Am Schwalbenschwanz) auszuweisen, 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz Richtung Haeberlinstraße), 3. zumindest Teile des umzuleitenden Verkehrs vom Weißen Stein über Kurhessenstraße und Hügelstraße/Am Schwalbenschwanz (statt über Eschersheimer Landstraße und Haeberlinstraße) zu führen, 4. einen temporären Zebrastreifen an der Einmündung Am Schwalbenschwanz/Eschersheimer Landstraße anzulegen, wo sich vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ampel befand, 5. künftig einzurichtende Umleitungsstrecken in Abstimmung mit Anwohnern und Ortsbeirat festzulegen.
Begründung:
Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat eine bessere und und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 274/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 274/9 zifferweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1608 2017 1. Die Vorlage OF 255/9 wurde zurückgezogen. 2. 1. Den Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OF 274/9 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 274/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. zu 1., Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, GRÜNE und 1 LINKE. Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, GRÜNE und LINKE. Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 2.: SPD, GRÜNE und 1 LINKE. gegen 3 CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)