Antrag vom 29.05.2012, OF 257/10 Betreff: Schulbau Schwarzer Platz Vorgang: ST 1270/10; ST 601/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es sinnvoll ist, in das Investitionsprogramm von 2012-2015 "Planungsmittel" in Höhe von 250000,- Euro einzustellen, um eine Grundschule auf dem Gelände des Schwarzen Platzes (Straße: "In den Gräben") zu errichten, wie in ST 601 vom 27. April 2012 ausgeführt. Denn die Bindungsfrist für eine Schulbebauung auf diesem Gelände entfällt am 10. September 2014 samt Kostenbeteiligung der KEG, und das Gelände wird dann für Wohnbebauung genutzt werden.
Begründung:
Der Magistrat hatte in ST 1270 vom 09. September 2010 Folgendes mitgeteilt: "Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände erwerben." Ein Schulbau auf diesem Gelände ist also nur möglich, wenn bis zum 10. September 2014 entweder der Schulbau begonnen oder das Gelände durch die Stadt Frankfurt von ihrer Tochtergesellschaft KEG erworben wird. Wenn bis 2015 aber nur 250000 Euro Planungsmittel zur Verfügung stehen, ist dies beides nicht möglich. Eine Nutzung dieser Mittel für Planungen wäre demnach herausgeworfenes Geld, weil die Schule gar nicht mehr errichtet werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2012 Die Vorlage OF 257/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)