Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte
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Bisheriger Verlauf
25.06.2019
20.08.2019
Antrag Ortsbeirat
Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte
Details im PARLIS OF_257-16_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern
Details im PARLIS OM_4942_201925.06.2019
Antrag Ortsbeirat
Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte
Details im PARLIS OF_257-16_201920.08.2019
Anregung Ortsbeirat
Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern
Details im PARLIS OM_4942_2019 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.06.2019, OF 257/16
Betreff: Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Bergen-Enkheim die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verhindert werden. Begründung:
Als kleiner Baustein für den Klimaschutz sollen die Bauherren hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz, u. a. für Bienen, Hummeln, Schmetterling und sonstigen Arten der Insekten leisten können. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten (Bienen, Hummeln und Schmetterlingen) Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO 2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4942 2019 Die Vorlage OF 257/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Betreffs inhaltlich in den Tenor versetzt wird. Abstimmung: 2 WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen 1 WBE (= Ablehnung)