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Mercatorstraße 27: Mietervertreibung mit Ansage

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.03.2017

Antrag Ortsbeirat

Mercatorstraße 27: Mietervertreibung mit Ansage

Details im PARLIS OF_257-3_2017
22.06.2017

Auskunftsersuchen

Mercatorstraße 27 und Kepplerstraße 14: Mietervertreibung mit Ansage

Details im PARLIS V_510_2017
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.03.2017, OF 257/3

Betreff: Mercatorstraße 27: Mietervertreibung mit Ansage
Den Mieterinnen und Mietern des Hauses Mercatorstr. 27 droht Ungemach. Das Gebäude wechselte vor ca. zwei Jahren den Eigentümer. Mitte April werden sie von der pontarius real estate mamagement GmbH/Hausverwaltung, Frankfurter Str. 149, 63263 Neu-Isenburg, über die beabsichtigte "umfangreiche Modernisierung der Wohnanlage" informiert. Die "nach derzeitiger Kalkulation" zu erwartende Mieterhöhung wird ca. 4,90€/m2 betragen. Hinzu kommt eine Verdoppelung der mtl. Betriebskosten. Ende Mai 2017 erhalten die MieterInnen von der Mercatorstraße 27 GbR, ebenfalls Frankfurter Str. 149, 63263 Neu-Isenburg, eine Modernisierungsankündigung mit detaillierten Information über Art und Umfang der Maßnahmen, Kostenschätzung, Mieterhöhung, rechtliche Hinweise etc. Die Mieterhöhung wird "voraussichtlich nach derzeitiger Kalkulation 5,89 €/m2 betragen." Die MieterInnen werden darauf hingewiesen, dass sie das Mietverhältnis nach Zugang der Modernsierungsankündigung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen können - das ist doch was! Gesellschafter und Geschäftsführer der Mercatorstraße 27 GbR ist Vassilios Farmakis. Herr Farmakis ist kein Unbekannter. FAZ, FNP und FR haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder über seine Entmietungs-Praktiken insbesondere im Westend (z. B. Böhmerstr., Schumannstr.), aber auch im Nordend (Fichardstr.) berichtet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Wurde die vorgesehene umfangreiche Modernisierung und Instandsetzung der Mercatorstr. 27 von der Bauaufsicht in vollem Umfang genehmigt? Sind die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des "Kriterienkatalog für die Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten..." (M 217 vom 12.12.14) insgesamt als zulässig zu bewerten? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den MieterInnen der Mercatorstr. 27 in der heraufziehenden Auseinandersetzung mit den Eigentümern beizustehen? Der Magistrat wird gebeten, die MieterInnen der Mercatorstr. 27 mit allen rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu unterstützen und vor Schikane und Vertreibung zu schützen.
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 510 2017 Die Vorlage OF 257/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen, wobei der Vorspann bestehen bleibt: !Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurde die vorgesehene umfangreiche Modernisierung und Instandsetzung der Mercatorstraße 27 von der Bauaufsicht in vollem Umfang genehmigt? 2. Sind die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Kriterienkatalogs für die Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten (M 217 vom 12.12.2014) insgesamt als zulässig zu bewerten? 3. Ist dem Magistrat bekannt, dass in der Kepplerstraße 14 ebenfalls Mietervertreibung stattfindet? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Mieterinnen und Mietern der Mercatorstraße 27 sowie der Kepplerstraße 14 in der heraufziehenden Auseinandersetzung mit den Eigentümern beizustehen? 5. Welche Maßnahmen wird der Magistrat vornehmen, um die Mieterinnen und Mieter der Mercatorstraße 27 und der Kepplerstraße 14 mit allen rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu unterstützen und vor Schikane und Vertreibung zu schützen?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP