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Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FREIE_WÄHLER

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.10.2012, OF 259/8

Betreff: Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner ST 564 vom 15.04.2011 geschrieben: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat: 1. Warum gibt der Magistrat binnen 16 Monaten nicht wenigstens einen weiteren Zwischen-/Sachstandsbericht zu der Anregung OM 4761 vom 25.11.2010? 2. Wann hat der Magistrat/VGF den säumigen Eigentümern eine Frist zur Errichtung des Zauns zu welchem bestimmten Datum gesetzt? 3. Hat der Magistrat das Recht, den Zaun zu errichten und die anfallenden Kosten den Eigentümern in Rechnung zu stellen? 4. Wie teuer ungefähr kann der Zaun werden? Es ist auffällig, dass Anliegen des Ortsbeirats an den Magistrat die die VGF betreffen, weit länger bearbeitet werden als die Geschäftsordnung dies vorsieht. Kann der Umgang mit dem Ortsbeirat 8 diesbezüglich verbessert?
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 259/8 wurde zurückgezogen.