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Wiedereröffnung des Boehleparks

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.11.2016, OF 260/5 Betreff: Wiedereröffnung des Boehleparks Vorgang: OM 4509/16 OBR 5; ST 76/16 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit dem Eigentümer der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei soll auch in Erfahrung gebracht werden, wann bzw. ob eine Sanierung des unterirdischen Wasservorratsbehälters geschehen soll. Soweit eine baldige Wiedereröffnung auch zum jetzigen Zeitpunkt (12 Jahre nach Schließung des Parks) noch immer nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten einen Zeitpunkt zu nennen bis wann er eine Wiedereröffnung anstrebt.

Begründung:

Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen Süd. Der alte Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, abgelehnt. Zuletzt mit ST 76 vom 11.01.2016. Seit dem ist nunmehr erneut fast ein Jahr ins Land gegangen. Eine Festlegung der Hessenwasser GmbH, ob der vorhandene Behälter saniert oder im östlichen Teil des Boehleparks ein neues Bauwerk eingefügt werden soll, ist noch immer nicht getroffen. Auch hat eine (zeitweise )Öffnung des Schubert'schen Parks am Wendelsweg bisher nicht stattgefunden, gleichwohl sind bereits die ersten Bewohner ins neue Hennigerquartier eingezogen. Das Defizit an öffentlich nutzbaren Parkflächen im Sachsenhäuser Süden verschärft sich daher zusehens. Weiterhin kann der Verweis in der ST 76 vom 11.01.2016 auf den massiv verlärmten Stadtwald als Naherholungsgebiet nur sehr eingeschränkt fruchten. Es ist höchste Zeit, dass sich der Magistrat der Sache annimmt und zumindest einen Zeitpunkt festlegt bis wann der Park wiedereröffnet werden soll.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 947 2016 Die Vorlage OF 260/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme