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Parken an der Bezirkssportanlage

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.01.2020, OF 261/15 Betreff: Parken an der Bezirkssportanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: in der Heinrich-Becker-Straße, auf dem Randstreifen an der Bezirkssportanlage Parkgelegenheiten (Schaffung von ein Meter tiefen Parkbuchten in den nutzbaren Zwischenräumen durch Wegnahme des maroden Drahtzauns) einzurichten. Dazu soll das Gelände hinter dem Zaun einbezogen werden. Bild 1: B. Lamb Bild 2: B. Lamb Blick Richtung Parkplatz am Schwimmbad Blick Richtung Tennisanlage Im Sommer 2018 brannte es in der Leo-Tolstoj-Straße. Die Berufsfeuerwehr wollte über die Heinrich-Becker-Straße zufahren. Dies war aber nicht möglich, im Freischwimmbad als auch auf der Bezirkssportanlage ist im Sommer Hochbetrieb und jedweder Platz wird zum Parken genutzt. Die Randstreifen an der Bezirkssportanlage (Autos parken schräg am Zaun) als auch gegenüber an der Eschbach waren zugeparkt und die Feuerwehr konnte nicht zum Einsatzort gelangen. Dies soll in der Zukunft nicht mehr passieren und Rettungskräfte sollten Einsatzorte ungehindert erreichen können. Bereits am 16.10 2006 mit der OF 48/15 wurde hierzu ein Antrag gestellt. Bezüglich der darauf erfolgten Stellungnahme ST 1848 des Magistrats, fast ein Jahr später am 21.11.2007, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht möglich sei, ist auf folgendes hinzuweisen: Eine durchgehende Grünfläche mit Bäumen besteht nicht mehr. Es sind nur noch zwei Bäume am Anfang der Sportanlage vorhanden (Bild 1). Ein erheblicher Eingriff in den Wurzelraum ist also nicht mehr zu befürchten. Man könnte die Parkbuchten so anlegen, dass die Fundamente der Beleuchtungs- und Flutlichtanlage und der Kabeltrasse unberührt bleiben, in dem man die Parkbuchten in die Zwischenräume legt. Sofern moniert wird, die Herstellungskosten stünden in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen ist auszuführen, dass der Nutzen darin bestünde, dass Menschen und Sachgüter durch Einsatzkräfte, von Gefahren geschützt als auch gerettet werden könnten.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5757 2020 Die Vorlage OF 261/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme