Antrag vom 08.11.2021, OF 261/6 Betreff: Nied: Heusingerstraße Die Heusingerstraße ist im Bereich ab Einfahrt Oeserstraße bis zu den Hausnummern 52 bzw. 53 im Zweirichtungsverkehr geregelt. Ab hier ist die Heusingerstraße Einbahnstraße in Richtung der Straße Im Selzerbrunnen. Im Bereich des Zweirichtungsverkehrs wurden Absperrgitter auf dem Bürgersteig zwischen Bergmannsweg und Oeserstraße, der nur auf einer Seite der Heusingerstraße vorhanden ist, angebracht. Auf der anderen Straßenseite, die direkt an die Grünfläche der dort befindlichen Siedlungshäuser grenzt, befinden sich Parkplätze. Die Drängel- bzw. Absperrgitter dienen der Sicherung u.a. auch des Schulweges zur Friedrich-List-Schule. Mit dem Anbringen der Sicherheitsgitter wurde jedoch der Zweirichtungsverkehr in diesem Bereich nicht aufgehoben, so dass die Heusingerstraße hier nicht mehr die nötige Breite vorweist, um neben dem mit Drängelgitter gesicherten Fußweg, den parkenden Autos sowie den in zwei Richtungsverkehr fahrenden Fahrzeugen, LKWs, Fahrradfahrenden und jetzt auch noch dem Bus ohne Schwierigkeit und ohne Rückstau in die Oeserstraße aneinander vorbeifahren können. Anwohner schilderten, dass es hier häufig zu brenzligen Situationen kommt. Oft genug sei es auch schon zu Schäden an den geparkten Fahrzeugen gekommen. Bei einem Termin vor Ort konnte dies sehr gut beobachtet werden. Deshalb möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, welchen Möglichkeiten gegeben sind, den Bereich Oeserstraße bis Heusingerstraße Hausnummern 52 / 53 so zu optimieren, dass alle Verkehrsteilnehmer gefahrlos und ohne Rückstaus zu produzieren oder andere Teilnehmer zu gefährden, die Heusingerstraße nutzen zu können.Hauptvorlage: Antrag vom 14.08.2021, OF 145/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1080 2021 1. Die Vorlage OF 145/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 261/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 262/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF