Antrag vom 31.01.2022, OF 262/2 Betreff: Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer/ die Eigentümerin der Liegenschaft Kronbergerstraße 27 im Frankfurter Westend vorzugehen und die Bestimmungen der Vorgartensatzung, nämlich eine umwelt- und artenfreundliche Vorgartenbegrünung, durchzusetzen. Der Magistrat wird ferner gebeten, die Informationspolitik gegen Schottergärten (Gärten des Grauens/ Süddeutsche Zeitung) und in Bezug auf die Relevanz privater Freiflächen zu verstärken.
Begründung:
Nach Informationen von Nachbarn wurde die Vorgartenanlage Kronbergerstraße 27 gerade erst fertig gestellt und damit wissentlich gegen bestehende und geplante Regelungen verstoßen. Die Kies- und Steinwüste entspricht weder der kommunalen Vorgartensatzung, noch der Hessischen Bauordnung, geschweige denn den Vorschriften der aktuell im Verfahren befindlichen Freiraumsatzung. Seit vielen Jahren schreibt die Hessische Bauordnung bereits die ausreichende und angemessene Begrünung von Grundstücksfreiflächen vor. Die Nachbegrünung der Stadt hilft gegen Überhitzung, Luftverschmutzung und befördert den Artenschutz. Private Grundstücksfreiflächen stellen mit ca. 30 Prozent der Freiflächen einen hohen und nicht zu vernachlässigenden Anteil dar, der für die Klimaanpassung der Stadt relevant ist. Quelle: Eigene Aufnahme der AntragstellendenBeratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1618 2022 Die Vorlage OF 262/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL