Freihalten der Bornheimer Landstraße 1

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Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.03.2022, OF 263/3 Betreff: Freihalten der Bornheimer Landstraße 1 Der Magistrat wird gebeten, an der Grundstückszufahrt der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 1 Fahrradbügel oder alternativ Poller auf der Straße zu errichten, um das Halteverbot vor der Grundstückseinfahrt baulich sicherzustellen. Hierbei soll beachtet werden, dass der Müllabfuhr weiterhin der Zugang zu den Mülltonnen der Liegenschaft möglich ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten dem Ortsbeirat zu berichten, warum die Poller an ebendieser Stelle in der Vergangenheit entfernt wurden.

Begründung:

Anwohnende berichteten dem Ortsbeirat über ein häufiges unzulässiges Zuparken der Grundstückseinfahrt. Dadurch ist es der Müllabfuhr nicht mehr möglich, die dortigen Mülltonnen zu leeren. Um das unzulässige Zuparken zu verhindern, reichen die Markierungen auf der Fahrbahn leider nicht aus. Da sich an dieser Einfahrt der einzige Zugang zu dem Haus befindet, muss der Rettungsweg für die Anwohnenden freigehalten werden.Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2022, OF 242/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1945 2022 1. Die Vorlage OF 242/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme