Radspur auf dem Anlagenring einrichten
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Bisheriger Verlauf
05.06.2017
02.11.2017
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten
Details im PARLIS OM_2311_201702.11.2017
Anregung Ortsbeirat
Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten
Details im PARLIS OM_2311_2017 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.06.2017, OF 264/3
Betreff: Radspur auf dem Anlagenring einrichten
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, auf dem Anlagenring zwischen Sandweg und Eschersheimer Landstraße die Fahrspuren von 3 auf 2 (bzw. von 4 auf 3) zu reduzieren und einen Fahrradweg bzw. eine Fahrradspur einzurichten. Begründung:
Die bestehenden drei Spuren auf dem Anlagenring werden in vielen Teilen nicht voll genutzt, da entweder das Verkehrsaufkommen nicht so hoch ist oder die Spuren so schmal sind, dass ohnehin nur zwei der drei Spuren genutzt werden. Ebenfalls besteht eine sehr starke Nutzung innerhalb des Anlagenrings durch Fuß- und Radverkehr, welche eine Entlastung zu Gunsten der Fußgänger und eine Beschleunigung der Radwegeverbindung sinnvoll macht.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 264/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 264/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 264/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2311 2017 Die Vorlage OF 264/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Anlagenring zwischen Sandweg und Eschersheimer Landstraße die jeweiligen Fahrspuren so in ihrer Anzahl zu reduzieren bzw. in ihrer Breite zu verändern, dass eine Fahrradspur oder ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden kann. Begründung: Die bestehenden Spuren auf dem Anlagenring werden in vielen Teilen nicht voll genutzt, da entweder das Verkehrsaufkommen nicht so hoch ist oder die Spuren so schmal sind, dass ohnehin nur zwei der drei Spuren genutzt werden. Ebenfalls besteht eine sehr starke Nutzung innerhalb des Anlagenrings durch Fuß- und Radverkehr, welche eine Entlastung zu Gunsten der Fußgänger und eine Beschleunigung der Radwegeverbindung sinnvoll macht. Es wird im Übrigen auf die Stellungnahmen des Magistrats, ST 1766 und ST 1954, verwiesen, die beide positive Hinweise auf eine Spurreduzierung bzw. das Radfahren auf dem Anlagenring beinhalten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 2 SPD