Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.11.2021, OF 265/6 Betreff: Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützen Vorgang: OA 549/20 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 65/21; NR 170/21 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geltungsdauer des Beschlusses § 65 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Den Ortsbeiräten wird entsprechend auch im Jahr 2022 ermöglicht, mit Mitteln aus ihrem Budget Vereine und lokale Institutionen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, in Form von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendungen zu unterstützen.
Begründung:
Auf Grundlage einer Anregung aus dem Ortsbeirat 6 (OA 549 vom 12.05.2020) hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte dahingehend erweitert, dass aus diesen Mitteln Vereine und lokale Institutionen mit gemeinnützigen Zielen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, unterstützt werden können. Viele Vereinsringe und Vereine mussten (und müssen weiterhin) aufgrund der Corona-Pandemie mit der Absage von Veranstaltungen, der Reduzierung Kursen und Sportangeboten und häufig auch einem Mitgliederrückgang zurechtkommen. Daraus ergeben sich auch finanzielle Konsequenzen, die die Existenz von Vereinen und Institutionen und damit das für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft grundlegende ehrenamtliche Engagement gefährden. Einige Vereine und Institutionen haben sich bereits an den Ortsbeirat 6 mit der Bitte um Unterstützung gewandt, und der Ortsbeirat konnte hier schon wertvolle Unterstützung leisten und dazu beitragen, schwierige Situationen zu vermeiden oder abzumildern. Die Verwendung von Ortsbeiratsmitteln für Corona-Soforthilfen für Vereine ist bisher jedoch bis zum 31.12.2021 begrenzt. Da die Pandemie aber weiter anhält und Vereine aus Verantwortung für die Gesundheit von Mitwirkenden und Besuchern jetzt wieder erste, für Winter 2021 und Frühjahr 2022 geplante Veranstaltungen absagen müssen (ganz aktuell werden in vielen Stadtteilen die Weihnachtsmärkte abgesagt und auch einige Fastnachts-Veranstaltungen können nicht stattfinden), ist eine Verlängerung dieser Vereinshilfen bis zum 31.12.2022 nicht nur gerechtfertigt, sondern auch geboten.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 549 Antrag vom 17.11.2021, NR 170 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 57 Die Vorlage OF 265/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 99 2021 Die Vorlage OF 265/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme