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Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.03.2017, OF 269/10 Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden LKW auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich nicht durch Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfte. Der Magistrat hatte mit der ST 219 am 6.02.2012 darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. D.h., es müssten abschließbare Poller angebracht werden mit entsprechend vielen Schlüsseln. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Prüfung und Bericht, ob das Abpollern hinter den Parkplatzzufahrten mit einer Schlüsselanlage wegen der Feuerwehrzufahrt möglich ist.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1556 2017 Die Vorlage OF 269/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im einleitenden Text die Worte "nicht durch Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfte" durch das Wort gilt" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme