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Drängelgitter Alte Fahrt/Zur Charlottenburg

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.05.2020, OF 271/13 Betreff: Drängelgitter Alte Fahrt/Zur Charlottenburg Vorgang: OM 5327/19 OBR 13; ST 311/20 Muss erst ein Kind verunglücken? Der Magistrat wird aufgefordert an der Einmündung Alte Fahrt/ Zur Charlottenburg unverzüglich das entfernte Drängelgitter wieder aufzustellen, wobei die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer zu berücksichtigen ist.

Begründung:

An dieser Einmündung trifft der Weg Zur Charlottenburg im rechten Winkel auf die Alte Fahrt. Radfahrende Kinder gelangen ohne jedwede Sicht direkt auf die Fahrbahn der Alten Fahrt. Autos welche die Alten Fahrt in beiden Fahrtrichtungen mit 30 km/h befahren dürfen haben keinerlei Sicht in diese Gasse hinein. Fahrräder erscheinen einfach aus dem Nichts und stehen mitten auf der Fahrbahn. Der Bürgersteig ist nur ca 50 cm breit, rechts und links der Einfahrt stehen die Häuser direkt im Weg. Ohne Drängelgitter haben gerade Grundschulkinder auf dem Weg nach Hause das Gefühl ungebremst in die Alte Fahrt hineinfahren zu dürfen, ohne im schlimmsten Fall den dort vorbeiführenden Verkehr beachten zu müssen. Diese Situation ist nicht hinzunehmen. Aus gutem Grund gab es an dieser Stelle vor der Grundsanierung der Alten Fahrt ein Drängelgitter welches im Zuge der Sanierung entfernt wurde. An dem ähnlich gestalteten Verbindungsweg von der Alten Fahrt zum Bornweg wurde trotz einer Gehwegbreite von weniger als 1,70m durchaus ein Drängelgitter an beiden Einfahrten des Weges angebracht, da auch dort hindurchfahrende Kinder gefährdet sind, wenn sie ohne Drängelgitter einfach auf eine der angrenzenden Straßen fahren würden. Auch hier sind beide Einfahrten nicht einsehbar und der Weg mündet unmittelbar auf der jeweiligen Fahrbahn. Diese Gefahrenstelle muss dringend entschärft werden und Kinder müssen vor dem Einbiegen in die Alte Fahrt unbedingt gestoppt werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5327 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 13 am 26.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6076 2020 Die Vorlage OF 271/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Satz "Im Vorfeld der Maßnahme sollte ein gemeinsamer Termin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat stattfinden, um die latente Gefahr für Rad- und Roller fahrende Kinder aufzuzeigen." erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme