Antrag vom 28.08.2018, OF 272/4 Betreff: Parkordnung Hölderlinstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Markierung dafür zu sorgen, dass die Schrägparker in der Hölderlinstraße hinreichend Platz für Fußgänger lassen.
Begründung:
In der Hölderlinstraße darf auf der einen Seite schräg geparkt werden. Eine Ordnung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn angedeutet. Die wird offenbar so verstanden, dass man keinesfalls weiter in die Fahrbahn ragen darf und ggf. den Fußweg in Anspruch nehmen muss. Korrekter wäre, einen Strich auf dem Fußweg zu ziehen.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3640 2018 Die Vorlage OF 272/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Markierung" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme