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Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!

Details im PARLIS OF_273-14_2020
23.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!

Details im PARLIS OM_6870_2020
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.11.2020, OF 273/14

Betreff: Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!
Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, an den vorhandenen Zuwegungen zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemarkung Harheim gut sichtbare und ausreichend dimensionierte Schilder anbringen zu lassen, auf denen Spaziergängern, Fahrradfahrern und Hundeführern das Verlassen der Feld- und Wirtschaftswege sowie das Betreten der bewirtschafteten Flächen untersagt wird. Dabei ist auch auf die bestehende Seuchengefahr (Tollwut, Schweinepest, Zecken) hinzuweisen. Diese Beschilderung ist insbesondere am Ortsrand von Harheim, beidseitig des Eschbachs, entlang der Nidda und an den Rad- und Fußwegen nach Bonames, Nieder-Eschbach sowie Nieder-Erlenbach vorzunehmen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, ein Informations- bzw. Merkblatt für die Bevölkerung erstellen zu lassen, in dem die offiziellen Feld-, Wirtschafts- sowie Fuß-/Radwege in einer Übersichtskarte dargestellt werden und darauf hingewiesen wird, dass diese nicht zu verlassen sind und dass das Betreten der landwirtschaftlichen Nutzflächen verboten ist.

Begründung:

Da die in der Vergangenheit vorhandenen Grundwerte, wie etwa die Achtung vor fremdem Eigentum und dem Anbau von Lebensmitteln, in der Bevölkerung immer mehr verloren gehen und teilweise schon gar nicht mehr vorhanden sind, ist die Stadt Frankfurt aufgefordert, dieser Unvernunft etwas entgegenzusetzen und die Landwirte beim Schutz der von ihnen genutzten Agrarflächen zu unterstützen. Es kann nicht sein, dass das tägliche Brot, das dort mühevoll angebaut wird, von Ignoranten bereits im Keim mit Füßen zertreten wird. Durch diese Maßnahme wird zugleich die Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen sowie Parasitenbefall, wie etwa Tollwut, Schweinepest, FSME (Zecken) und Fuchsbandwurm verhindert. Die im Grüngürtel vorhandenen, offiziell ausgewiesenen Wege sind für Spaziergänger, Fahrradfahrer und Hundebesitzer völlig ausreichend. Das Betreten des landwirtschaftlich genutzten Kerngebiets der Gemarkung muss daher aus den vorgenannten Gründen unterbunden werden.
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6870 2020 Die Vorlage OF 273/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme