Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.06.2017, OF 275/3 Betreff: Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten das Parken in zweiter Reihe in der Rotlintstraße (87-101) zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und auf der Hallgartenstraße (Nr. 23-52) zwischen Rotlintstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch Setzen von Pollern oder Steinen im Bereich der Straßenecke und den Einfahrten zu verhindern.
Begründung:
In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in einer zweiten Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten noch freien Stelle auf dem Gehweg bis zu 30 Metern über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2219 2017 Die Vorlage OF 275/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße" Abstimmung: Einstimmige Annahme