Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring
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Bisheriger Verlauf
13.05.2015
29.05.2015
Antrag Ortsbeirat
Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring
Details im PARLIS OF_280-15_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring
Details im PARLIS OM_4228_201513.05.2015
Antrag Ortsbeirat
Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring
Details im PARLIS OF_280-15_201529.05.2015
Anregung Ortsbeirat
Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring
Details im PARLIS OM_4228_2015 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.05.2015, OF 280/15
Betreff: Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring
Der Magistrat wird gebeten folgende Fußgängerüberwege mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten, die eine bessere Sichtbarkeit des jeweiligen Fußgängerüberweges gewährleistet. (Natriumdampfleuchten, LED-Leuchten sofern sie den gleichen Effekt erzielen) 1. Ben-Gurion-Ring Höhe Hausnummer 90 vor der Kurve mit dem Abzweig des Fußweges Richtung U-Bahnstation Bonames 2. Ben-Gurion-Ring Höhe Hausnummer 174 unterhalb der Bushaltestelle Seniorenwohnanlage Begründung:
An beiden Stellen werden die Fußgängerüberwege zur Zeit von "normalen" Straßenleuchten ausgeleuchtet. Gerade in der "dunklen Jahreszeit" hat sich wieder gezeigt, dass dies sehr ungenügend ist, die Überwege beziehungsweise sie nutzende Passanten nur schlecht erkennbar sind. Im Falle des Überweges zu 1) ist zu prüfen, ob er eventuell auf Bonameser Gemarkung liegt. Gegebenenfalls ist dann auch der Ortsbeirat 10 zu informieren beziehungsweise mit einzubeziehen. Der Überweg wird aber hauptsächlich von Bewohnern der Nieder-Eschbacher Seite des Ben-Gurion-Rings genutzt. 1 2 Kartengrundlagen: openstreetmap.org
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4228 2015 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme