Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.01.2017, OF 280/6 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße / Alt Griesheim zu prüfen und bei Bedarf in Hinblick auf mehr Sicherheit anzupassen.
Begründung:
Die Verkehrsführung ergibt an dieser Kreuzung eine abknickenden Vorfahrtsstraße, d.h. Fahrzeuge auf der Alt Griesheim, die links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben dennoch Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Alt Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange und es handelt sich um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrt nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Alt Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. Die Prüfung soll ergeben, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2017 Die Vorlage OF 280/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme