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Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.06.2020, OF 281/15 Betreff: Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stichwege (Fußwege) zu den Liegenschaften der "Albert-Schweitzer-Straße", die ausschließlich über diese erreichbar sind, durch geeignete Maßnahmen so gekennzeichnet werden, dass diese zukünftig nicht mehr zugeparkt werden. (siehe Foto Seite 2 )

Begründung:

Die Stichwege sind die einzige Zuwegung zu den dort befindlichen Liegenschaften für Rettungskräfte, Müllentsorgung, Anlieferungen und nicht zuletzt auch für Kinderwagen, Rollatoren und Menschen mit Einschränkungen (z.B. Blinde). Foto: Situation zugeparkte Stichwege in der "Albert-Schweitzer-Straße"Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2020 Die Vorlage OF 281/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter die Worte "durch geeignete Maßnahmen" die Worte "(durch Schraffierungen und Poller)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme