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Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.04.2017, OF 282/10 Betreff: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in Punkto Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass es sich bei diesem Weg um sogenanntes Niemandsland handelt und wer Beispielsweise für die Instandsetzung und Reinigung dieses Weges verantwortlich / zuständig ist.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 444 2017 Die Vorlage OF 282/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme